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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Carol Müri Photography
gültig ab 01.04.2020

ALLGEMEINES

Für alle Angebote und Dienstleistungen von Carol Müri Photography (nachfolgend Fotografin genannt) gelten nachstehende AGB, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

  1. Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen der Fotografin überlassen. Insbesondere steht ihr die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.

  2. Die Fotografin erstellt im Auftrag des Kunden Fotos gemäss Angebot auf der Website www.carolmueri.com. Die Fotografin haftet nicht für Farbabweichungen von selbst gedruckten oder in Auftrag gegebenen Ausdrucken.

  3. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann die Fotografin Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen.

  4. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird von der Fotografin gestellt.

  5. Hat der Kunde der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

  6. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

  7. Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen nach Erhalt der Bilder schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

  8. Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

  9. Wird für einen Auftrag die vorgesehene Zeit, aus Gründen die die Fotografin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, kann ein vereinbarter Pauschalpreis um ein zusätzliches Zeithonorar erhöht werden. Der Auftrag kann mittels schriftlicher Vereinbarung erweitert und angepasst werden, z.b. weitere Fotos oder weiteres Motiv.

  10. Digitale Daten werden von der Fotografin für 1 Jahr sorgfältig aufbewahrt und können gegen eine Aufwandsentschädigung nachbestellt werden. Die Fotografin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Fotos nach 2 Jahre nach Auftragserfüllung zu vernichten.

  11. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Lebensdauer der ausgelieferten USB-Sticks. Es liegt in den Händen des Kunden die Fotos zu sichern und zu archivieren. Der Kunde ist angehalten, die erhaltenen Fotos zusätzlich auf einem geeigneten Medium zu sichern, da USB-Sticks keine dauerhafte Datensicherheit gewährleisten

STORNIERUNG

Muss ein Auftrag von der Fotografin oder dem Kunden abgesagt werden, zum Beispiel wegen ungünstiger Wetterverhältnisse oder Krankheit, wird in der Regel ein Ersatztermin vereinbart. Wird ein Auftrag nicht 24 Stunden vor dem vereinbarten Shooting-Termin vom Kunden abgesagt, wird 50% (fünfzig Prozent) des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Wird ein Auftrag vom Kunden ohne Absage nicht wahrgenommen, wir der gesamte Betrag in Rechnung gestellt.

VERGÜTUNG 

Für die Herstellung der Fotos wird eine Pauschale oder ein Zeithonorar berechnet. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten usw.) vom Kunden zu tragen.
Aufträge sind in bar beim Shooting zu zahlen. Bei Stammkunden kann der Rechnungsbetrag auch nach dem Shooting auf das angegebene Bankkonto überwiesen werden, dies jedoch nur nach Absprache und bis spätestens 10 Tage nach Erhalt der Bilder. Bei Zahlungsverzug bleibt es der Fotografin vorbehalten zusätzlich zum vereinbarten Honorar Mahnspesen zu verlangen.
Wurde nichts anderes vereinbart, bleiben die Fotos bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Fotografin.

 

VERWENDUNG DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT DURCH DIE FOTOGRAFIN

Die Fotografin behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Die Fotografin veröffentlicht keine von ihr angefertigten Fotos ohne Zustimmung des Kunden, sofern es sich um einen bezahlten Auftrag handelt!

Für TFP und Gratisshootings zwecks Portfolioerweiterung gelten die vor dem Shooting schriftlich definierten Bestimmungen.

 

URHEBERRECHT

Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien auf der Website gehören ausschliesslich der Fotografin. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträgerin im Voraus einzuholen. Ist die Fotografin mit einer Veröffentlichung einverstanden, muss eine Namensnennung und Verlinkung der Fotografin sichergestellt sein. 
Die Urheberrechte an den Fotos bleiben auch bei nachträglicher Bearbeitung durch den Kunden oder durch Dritte bei der Fotografin. Entsteht durch Photocomposing, Fotomontage oder sonstiger analoger oder digitaler Manipulation ein neues Foto, so gilt die Fotografin als Miturheberin.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags an den Kunden über.
Die Originalen digitalen Daten verbleiben bei der Fotografin.

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Inhalte dieser Seite wurden mit grösster Sorgfalt erstellt. Die Autorin/die Fotografin übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.

Alle Angebote sind unverbindlich. Die Autorin/die Fotografin behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

  1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und der Fotografin ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz der Fotografin.

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